Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:

Mit der Bekanntgabe der ersten Standorte der neuen Schulart Gemeinschaftsschule durch die Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer löst die grün-rote Landesregierung ein zentrales Versprechen ihrer Bildungspolitik ein, so die bildungspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion Sandra Boser. "Endlich können Kinder in Baden-Württemberg in einer leistungsstarken und sozial gerechten Schule für alle länger von- und miteinander lernen ", sagte Boser. "Wir setzen ein Ziel um, für das sich die Grünen seit vielen Jahren stark gemacht haben. Davon profitieren die Kinder in unserem Land."
"Der Start der Gemeinschaftsschulen ist eine wichtige Säule des grün-roten Bildungsaufbruchs. Jetzt haben zahlreiche Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg die Chance, bis zur 10. Klasse gemeinsam zu lernen und ihr persönliches Bildungsziel zu erreichen. Die individuelle Förderung und hohe Durchlässigkeit stehen hier im Mittelpunkt; der Sortierwahn gehört der Vergangenheit an", so die Grünen-Abgeordnete. In der Gemeinschaftsschule sei es Ziel, Herkunft und Bildungserfolg voneinander zu entkoppeln, damit jedes Kind in Baden-Württemberg gemäß seinen Talenten und Begabungen Bildungschancen wahrnehmen kann. Eine aktive Erziehungspartnerschaft mit den Eltern sei ebenfalls Teil der neuen Lern- und Lehrkultur.
Ferner sei es nur konsequent, die neue Gemeinschaftsschule als inklusives Bildungsangebot zu gestalten, damit Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen und in ihren Begabungen gefördert werden können. Boser: "Jedes Kind ist an dieser Schule willkommen und wird als Teil der Gemeinschaft individuell gefördert. Das ist ein Paradigmenwechsel."
"Ich hoffe und wünsche mir, dass alle Beteiligten den Start der neuen Schulart konstruktiv begleiten. Die Gemeinschaftsschule trägt einem gesellschaftlichen Prozess Rechnung. Sie wird gewünscht und wir ermöglichen nun ihre Umsetzung", ergänzt Boser. Die Schulen, die zum kommenden Schuljahr starten, haben sich schon seit längerem auf dem Weg gemacht und mit individuellen Lernmethoden erfolgreich gearbeitet. "Für diese Schulen ist es ein Befreiungsschlag, endlich die Akzeptanz von Seiten der Politik zu bekommen, die sie verdienen", so Boser. Damit beginne nun auch in Baden-Württemberg die Überwindung eines überkommenen Bildungssystems aus dem vorigen Jahrhundert.
Hintergrund der Gemeinschaftsschule
Ziel des grün-roten Bildungsaufbruchs ist es, individuelle Förderung in den Mittelpunkt zu stellen. Das Schulsystem in Baden-Württemberg ist bislang durch soziale Ungerechtigkeit und Sortierwahn geprägt. Die Gemeinschaftsschule ermöglicht dagegen offene Bildungswege ohne Barrieren. Gemeinschaftsschulen sind integrative und inklusive Schulen, die Kinder - statt sie zu sortieren - in einer gemeinsamen Schule jeweils zu ihrem individuellen Bildungsziel führt. Gemeinsames Lernen und positiver Umgang mit Heterogenität sind Bestandteil eines Bildungskonzepts, in dem die Schule sich am Kind orientieren muss, nicht umgekehrt.
Die Gemeinschaftsschule startet ab dem Schuljahr 2012/13. Sie ist eine leistungsstarke und sozial gerechte Schule, in der die Schüler/innen bis Klasse 10 gemeinsam lernen und in ihren Begabungen gefördert werden. Vor allem schülerzentrierte Lern- und Unterrichtsformen ermöglichen, dass sich individuelle Lernprozesse mit einem Optimum an gemeinsamem Lernen verbinden.
Durch die Individualisierung des Unterrichts können Lernzeiten individuell gestaltet werden. Da die Schüler/innen der Gemeinschaftsschule je nach persönlichem Leistungsvermögen nach den Bildungsstandards der Hauptschule, Realschule und des Gymnasiums unterrichtet werden, werden auch alle Abschlüsse der angebotenen Bildungsstandards ermöglicht. Ein inklusives Bildungsangebot ist Bestandteil der Gemeinschaftsschule.
Die Gemeinschaftsschule ist in verschiedenen Ausgestaltungen möglich. Sie ist in den Klassenstufen 5 bis 10 stets eine verbindliche Ganztagesschule mit rhythmisiertem pädagogischem Angebot. Eine Gemeinschaftsschule ist in der Regel zwei- oder mehrzügig, wobei der Klassenteiler bei 28 Kindern festgelegt ist. In Ausnahmefällen kann auch eine einzügige Schule zur Gemeinschaftsschule werden.
Grundsätzlich können sich alle allgemeinbildenden Schulen zu Gemeinschaftsschulen entwickeln. Nach Beschluss der Schulkonferenz kann der Schulträger beim Kultusministerium die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule beantragen. Für die Entwicklung zur Gemeinschaftsschule muss ein überzeugendes pädagogisches Konzept ausgearbeitet werden, die baulichen Voraussetzungen müssen gegeben sein und die notwendige Anzahl von Schülerinnen und Schülern muss nachgewiesen werden. Die Starterschulen verfügen bereits über reiche Erfahrungen mit individualisiertem Lernen, neuen Lernformen und alternativer Leistungsbewertung.